Funktionen
Buchly bietet Ihnen eine große Anzahl an Funktionen. Finden Sie heraus, wie unsere Software Ihnen helfen kann, produktiver zu arbeiten.
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Haben Sie Fragen zur Nutzung von Buchly? Einige Fragen tauchen immer wieder auf. Werfen Sie einen Blick auf unsere häufig gestellten Fragen (FAQ).
Buchly steht Ihnen in der Testversion 14 Tage lang kostenlos zur Verfügung. Eine Kreditkarte ist nicht erforderlich – Sie können einfach loslegen.
Nein. Sie können Buchly 14 Tage lang kostenlos und ohne Angabe einer Zahlungsmethode testen. Erst wenn Sie sich nach dem Test für ein Abonnement entscheiden, werden Zahlungsdetails benötigt.
Im Test nutzen Sie Rechnungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Lieferscheine, Gutschriften, Stornos, Kontakte, Artikel, PDF-Export, E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung), Swiss QR sowie Einnahmen, Ausgaben und EÜR-Basics. Nicht enthalten sind Lohn & Gehalt, Mitarbeiter/Team-Rechte, DATEV-Export, REST API und automatischer E-Mail-Versand. Ihre Daten bleiben nach dem Test erhalten.
Ihre Daten bleiben vollständig erhalten. Sie können jedoch keine neuen Dokumente erstellen oder Daten exportieren, bis Sie ein Abonnement abschließen. Wählen Sie einfach einen passenden Plan und machen genau dort weiter, wo Sie aufgehört haben.
In allen drei Plänen stehen nahezu alle Funktionen zur Verfügung. Die Unterschiede liegen in der Anzahl der Dokumente pro Monat (3, 30 oder unbegrenzt), der Anzahl der Nutzer (1, 3 oder 10) und der Anzahl der Unternehmen (1, 1 oder 5). Team-Funktionen wie das Hinzufügen von Mitarbeitern oder Steuerberatern sind ab dem Standard-Plan verfügbar. Eine genaue Übersicht finden Sie auf unserer Preisseite.
Nein. Nach Ablauf der 14-tägigen Testphase wird kein Abonnement automatisch aktiviert und es entstehen keine Kosten. Sie entscheiden selbst, ob und welchen Plan Sie abschließen möchten. Ihre Daten bleiben dabei erhalten.
Sie können Ihren Plan jederzeit ändern. Bei einer Hochstufung ist der volle Preis sofort fällig - für eine anteilige Rückerstattung des verbleibenden Zeitraums wenden Sie sich bitte an unseren Support. Bei einer Herabstufung greift der neue Plan zum nächsten Verlängerungsdatum.
Ja - bei jährlicher Zahlung sparen Sie zwei Monate im Vergleich zur monatlichen Abrechnung. Das entspricht etwa 17 % Ersparnis. Der Gesamtbetrag für ein Jahr wird einmalig abgebucht.
Basic erlaubt 3 Dokumente pro Monat, Standard 30 und Unlimited unlimitiert. Das Kontingent gilt für alle Dokumenttypen zusammen (Rechnungen, Angebote, Lieferscheine usw.) und wird zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums zurückgesetzt.
Wenn Sie das Abonnement direkt über die Web-App abgeschlossen haben, finden Sie Ihre Rechnungen dort zum Download. Haben Sie über den App Store gekauft, erhalten Sie die Rechnung von Apple per E-Mail. Alternativ können Sie Ihre Kaufübersicht in Ihrem Apple-Konto einsehen.
Ja. Abonnements verlängern sich automatisch, können aber jederzeit gekündigt werden - mindestens 24 Stunden vor dem Ende des aktuellen Zeitraums. Sie können bis zum Ablauf des bezahlten Zeitraums wie gewohnt arbeiten. Nach der Kündigung bleiben Ihre Daten erhalten, Sie können aber keine neuen Dokumente erstellen.
Buchly unterstützt Rechnungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Lieferscheine, Gutschriften, Mahnungen und Stornorechnungen. Dokumente lassen sich flexibel konvertieren - z. B. ein Angebot direkt in eine Rechnung umwandeln.
Ja. Sie können Rechnungen und andere Dokumente direkt aus Buchly per E-Mail versenden - inklusive anpassbarem Betreff und Text. E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format werden ebenfalls direkt aus der App versendet.
Ja. Voraussetzung ist, dass Sie eine Schweizer oder liechtensteinische IBAN hinterlegt haben. Für Rechnungen in Schweizer Franken (CHF) können Sie dann im Dokumenteditor die Option „Swiss QR-Code anzeigen" aktivieren. Buchly erstellt daraus automatisch eine vollständige QR-Rechnung nach Schweizer Standard - mit Empfangsschein und Zahlteil - als zusätzliche Seite Ihrer Rechnung.
Ja. Sie können Einnahmen und Ausgaben auf SKR03- oder SKR04-Konten buchen, Belege und manuelle Einnahmen erfassen. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) entsteht anhand Ihrer Einnahmen und Ausgaben auf Ist-Basis nach Anlage EÜR 2025. Das ist für viele Freelancer und Kleinunternehmer oft schon ausreichend für die laufende Buchhaltung. Für bilanzierungspflichtige Unternehmen wie GmbHs ersetzt Buchly keine doppelte Buchführung, sondern liefert die vorbereitende Buchhaltung inklusive DATEV-Übergabe. Um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, stehen Berichte für individuelle Zeiträume, eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben sowie ein Dashboard mit den wichtigsten Kennzahlen zur Verfügung.
Ja. Kontakte und Artikel lassen sich per CSV importieren - entweder zum Ergänzen des bestehenden Bestands oder als vollständiger Ersatz. Beim Import werden Ländercodes automatisch validiert. Exporte sind ebenfalls möglich, z. B. für Backups oder die Übergabe an Ihren Steuerberater.
Ja. Buchly bietet eine REST API, über die Sie mit einem Bearer-API-Key vollständigen Zugriff auf Dokumente, Kontakte und Artikel haben. Über Make.com (ehemals Integromat) können Workflows ohne Programmierkenntnisse erstellt werden - z. B. automatische Rechnungserstellung aus einem Shop oder CRM. Für Online-Zahlungen unterstützt Buchly Mollie-Zahlungslinks, die direkt auf Rechnungen eingebettet werden können.
Buchly unterstützt ZUGFeRD 2.4 (hybrides PDF+XML, basiert auf EN 16931) und XRechnung 3.0.2 (reines XML, UBL-Format). Beide Formate sind in Deutschland zugelassen. XRechnung ist das geforderte Format für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G). ZUGFeRD eignet sich für B2B. Sie können außerdem eingehende XML-Rechnungen in Buchly hochladen und lesbar darstellen.
Buchly erstellt E-Rechnungen nach EN 16931 in den Formaten ZUGFeRD 2.4 und XRechnung 3.0.2. Für eine verbindliche Aussage zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten empfehlen wir, Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Ja. Buchly unterstützt das Empfangen von E-Rechnungen im Format ZUGFeRD und XRechnung. Sie können eingehende E-Rechnungen in Buchly hochladen und lesbar darstellen.
Die DATEV-Schnittstelle (Rechnungsdatenservice 1.0) ermöglicht die direkte Übergabe strukturierter Belegdaten an DATEV Unternehmen online. Sie ist besonders relevant, wenn Sie mit einem Steuerberater arbeiten, der DATEV nutzt. Sie können sowohl Ausgangsrechnungen (Debitoren) als auch Eingangsbelege (Kreditoren) übertragen. Für den Abgleich können Sie pro Kontakt eine Debitoren- oder Kreditorennummer hinterlegen.
Buchly speichert alle Dokumente und Belege nachvollziehbar - eine wichtige Grundlage für GoBD-konforme Buchführung. Rechnungen können Sie nach dem Fertigstellen festschreiben, um so die Unveränderlichkeit sicherzustellen. Außerdem gehören der Dokumentverlauf (Änderungshistorie), der Aktivitätslog sowie die revisionssichere Ablage auf deutschen Servern dazu. Diese Anforderungen sind in allen Abonnements enthalten. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer individuellen Buchführungspflichten empfehlen wir, Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Ihre Daten werden sicher und verschlüsselt in der Buchly-Cloud gespeichert - ausschließlich auf deutschen Servern. Alle Daten werden zwischen Ihren Geräten synchronisiert, sodass Sie jederzeit auf dem aktuellen Stand sind.
Ja. Buchly unterstützt die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für alle Accounts. Die Aktivierung ist optional und erhöht die Sicherheit beim Einloggen. 2FA ist in allen Abonnements enthalten - auch in der kostenlosen Testversion.
Es gibt mehrere Wege: Über die DATEV-Schnittstelle können strukturierte Belegdaten direkt in DATEV Unternehmen online übertragen werden. Alternativ können Sie Ihrem Steuerberater einen Lesezugriff auf Buchly geben - so kann er jederzeit direkt in der App auf Dokumente und Berichte zugreifen, ohne etwas bearbeiten zu können.
Ja, mit Buchly können Sie alle Dokumente eines bestimmten Zeitraums als ZIP-Datei exportieren - inklusive aller PDFs wie Rechnungen, Angebote und Lieferscheine.
Buchly steht als Web-App für jeden Browser zur Verfügung - Windows, Mac, Linux, Android und iOS. Für iPhone und iPad gibt es eine native App im App Store. Auf Macs mit Apple Silicon ist Buchly ebenfalls als App verfügbar.
Aktuell steht eine native App nur für iPhone, iPad und Mac (Apple Silicon) zur Verfügung. Auf Android-Geräten können Sie Buchly vollständig über den Browser nutzen - die Web-App ist für mobile Geräte optimiert.
Ja. Buchly stellt eine REST API zur Verfügung. Über die API können Sie Dokumente, Kontakte und Artikel vollständig verwalten, E-Mails versenden, stornieren und mehr.
Der Versand dauert normalerweise nur wenige Minuten. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Falls Sie dort nichts finden, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf - wir helfen Ihnen weiter.
Ja, ab dem Standard-Abonnement können Sie weitere Nutzer per E-Mail einladen. Im Standard-Plan sind bis zu 3, im Unlimited-Plan bis zu 10 Nutzer möglich. Team-Funktionen sind nicht im kostenlosen Testzugang enthalten.
Es gibt vier Rollen: Der Inhaber hat vollen Zugriff inklusive Abo-Verwaltung. Als Administrator hat ein Nutzer nahezu dieselben Rechte, aber keine Kontrolle über das Abonnement. Ein Mitarbeiter kann eigene Dokumente sehen und bearbeiten, hat aber keinen Zugriff auf Berichte und Kontoeinstellungen. Mit Lesezugriff kann ein Nutzer alles einsehen - ideal für Steuerberater -, aber nichts bearbeiten oder erstellen.
Ja, im Unlimited-Plan können Sie bis zu 5 separate Unternehmen anlegen. Jedes Unternehmen hat eigene Daten, Einstellungen und Dokumente. Der Wechsel zwischen Unternehmen ist jederzeit per Klick möglich - ohne extra Login.
Wir haben viele Funktionen auf unserer Roadmap und freuen uns über Feedback. Schreiben Sie uns einfach - Ihre Anfragen fließen direkt in die Produktentwicklung ein.
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